Hamburg von oben – Ein historischer Rundflug
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Die meisten Menschen denken beim Stichwort Archäologie an das alte Ägypten, an Griechen oder Römer. Aber auch im Landkreis Harburg gibt es über und unter der Erde zahllose Bodendenkmale.
Derzeit kennen wir über 5.000 davon, von denen mehr als 2.000 noch oberirdisch sichtbar sind. Das ist jedoch nur ein Ausschnitt dessen, was noch im Untergrund verborgen liegt. Immer wieder tauchen bei Bau-, Forst- und Feldarbeiten bislang unbekannte vorgeschichtliche Siedlungsspuren und Gräberfelder auf.
Zu den oberirdisch sichtbaren Bodendenkmalen im Landkreis gehören auf der Geest hauptsächlich Großsteingräber, Grabhügel und Landwehren. In der Marsch handelt es sich überwiegend um Wurten und alte Deiche. In der Erde verborgen liegen Urnenfriedhöfe, Körpergräberfelder und vor allem die Reste der Siedlungen, in denen die prähistorischen Bewohner dieser Gegend lebten.
Die ältesten Hinterlassenschaften von Menschen im Landkreis Harburg sind fast 50.000 Jahre alt, darunter ein Faustkeil und andere Gerätschaften aus Flintstein. Auch von den späteiszeitlichen Rentierjägern, die vor rund 10.000 Jahren die Region durchwanderten, haben sich Spuren erhalten. Mit Beginn der Jungsteinzeit um 4.000 v. Chr. wurden die Menschen sesshaft, und seitdem finden sich lückenlos über alle Epochen hinweg archäologische Zeugnisse ihres Lebens.
Ein besonders markantes Bodendenkmal ist der Burgwall von Hollenstedt aus dem späten 9. Jahrhundert n. Chr.
Wer in Niedersachsen mit einem Metalldetektor nach Dingen im Boden suchen will, benötigt eine denkmalrechtliche Genehmigung (§ 12 Abs. 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz). Der Grund dafür ist, dass archäologische Funde bei der Bergung aus ihrem historischen Denkmalkontext gerissen werden, also ein Eingriff in ein Denkmal vorgenommen wird. Die Genehmigungspflicht gilt aber auch dort, wo gar nicht nach archäologischen Funden gesucht werden soll, sondern nach modernen Metallfunden. Denn der Detektor zeigt ja nur an, dass Metall im Boden liegt. Ob dieses modern ist oder archäologisch, zeigt sich erst beim Graben.
Die Berechtigung, für die Metalldetektorsuche einen Antrag zu stellen, kann man im Rahmen einer mehrstufigen Schulung erwerben. Das Schulungsverfahren ist kostenfrei. Am Anfang steht ein orientierendes Gespräch mit dem zuständigen Denkmalpfleger. Dann folgen ein theoretisches Schulungswochenende beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Hannover sowie ein praktischer Schulungstag. Mit der Teilnahmebestätigung des Landesamtes kann man dann bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einen Antrag auf die Suche in einem konkreten Suchgebiet stellen. Diese wird in aller Regel mit Auflagen und einer zeitlichen Befristung erteilt.
Die Suche nach archäologischen Funden kann einen großen Mehrwert für die Forschung liefern, wenn sie richtig betrieben wird. Im Landkreis Harburg ist daher eine Zusammenarbeit mit dem Museum erwünscht. Da andererseits illegale Sondengänger großen Schaden anrichten, werden diese vom Museum grundsätzlich angezeigt.
Broschüre „Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen. Sondengänger als Helfer der Archäologie“
Bodendenkmalpflege Landkreis Harburg
Dr. Jochen Brandt
Telefon: 040 42871 3696
E-Mail: jochen.brandt@amh.de
Termine nach Vereinbarung.
Ihre Funde begutachten wir auch gern während der allgemeinen Sprechzeiten des Museums:
mittwochs
10:00 – 12:00 und
14:00 – 16:00