Heute

Veranstaltungen

Heute

Benachrichtigungs­verfahren der Bodendenkmalpflege Hamburg

Archäologie

Bodendenkmäler auf ihrem Grundstück?

Derzeit erhalten viele Grundstückseigner Informationsschreiben des Archäologischen Museums Hamburg, in dem sie über Bodendenkmäler auf ihrem Grundstück informiert werden. 12.000 solcher Briefe hat das Museum an die Eigentümer von rund 2.500 Bodendenkmälern in Hamburg verschickt. Dies hängt mit dem neuen Denkmalschutzgesetz zusammen, das am 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz sieht ein sog. nachrichtliches Verfahren vor, bei dem der Eigentümer eines Bodendenkmals schriftlich über das Denkmal sowie über seine damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert wird.

Ein Bodendenkmal kann ein einzelner sichtbarer Grabhügel auf einer Wiese sein, eine mittelalterliche Befestigungsanlage, eine steinzeitliche Siedlung oder eine Wurt. Das Problem der meisten Bodendenkmäler: Sie sind überwiegend oberirdisch nicht sichtbar und deshalb besonders gefährdet, weil ihre Existenz vielen Grundstückseigentümern nicht bekannt ist. Genau hier kommt nun das neue Denkmalschutzgesetz zum Tragen: Per Brief werden alle Eigentümer benachrichtigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich auf ihrem Grundstück ein Denkmal befindet. Für die Eigentümer ändert sich dadurch nichts, sie gewinnen dadurch sogar Rechts- und Planungssicherheit. Kam es bislang hin und wieder vor, dass ein Bauherr erst während einer laufenden Baumaßnahme oder während des Beantragungsverfahrens durch die zuständige Behörde erfahren hat, dass auf seinem Grundstück ein Bodendenkmal zu berücksichtigen ist, so ist er nunmehr vor Überraschungen gefeit. Der Schutz des Bodendenkmals und somit auch die Pflichten, die sich für den Grundstückseigentümer ergeben, bestanden bereits lange vor der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, nämlich seit 1973. Da aber die entsprechenden Denkmallisten nur behördenintern geführt worden sind, kam es in Ausnahmefällen zu Bauverzögerungen oder zur unbeabsichtigten Beschädigung von Bodendenkmälern. Beidem beugt das neue Gesetz und die damit verbundene Benachrichtigung aller Eigentümer nun vor.

Sie suchen die genaue Lage Ihres in unserem Informationsschreiben genannten Grundstücks?

Wir haben Ihnen in unserem Informationsschreiben im Betreff unter „Ihr Grundstück“ die Flurstücksnummer Ihres Grundstücks aus dem Grundbuch übermittelt. Sie können sich im Geoportal Hamburg die genaue Lage anzeigen lassen. Geben Sie dafür Ihre Flurstücksnummer – ohne die beiden ersten Ziffern „02“ und ohne Unterstriche – ins Suchfeld ein.

 

Sie wünschen weitere Informationen über die Bodendenkmäler und die Archäologie in Hamburg?

Sie können kostenlos unsere umfangreiche Informationsbroschüre zum Thema Archäologie und Bodendenkmalpflege herunterladen.

Sie möchten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir Ihre Daten verarbeitet haben?

Ihre Daten haben wir über den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung anhand der Grundbucheinträge ermitteln lassen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung zum Informationsschreiben.

Sie möchte in ganz knapper Form wissen, was Sie als Eigentümer eines Grundstücks mit Bodendenkmal beachten müssen?

Hier haben wir Ihnen in einem Informationsblatt für Grundstückseigentümer alle wichtigen Informationen komprimiert zusammengefasst.

Sie möchten sich umfassend informieren und einen Blick ins Hamburgische Denkmalschutzgesetz werfen?

Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext.

Sie haben weitere Fragen zum Informationsschreiben oder dem auf Ihrem Grundstück befindlichen Bodendenkmal?

Kontakt

Archäologisches Museum Hamburg
Bodendenkmalpflege der Freien und Hansestadt Hamburg
E-Mail: bodendenkmalpflege@amh.de

Termine nach Vereinbarung.