Heute

Ausstellungen

Light my Fire – MENSCH MACHT FEUER 11.10.23-28.04.24 Archäologisches Museum Hamburg

LIGHT MY FIRE – MENSCH MACHT FEUER

11. Oktober 2023 bis 28. April 2024
Das Bedürfnis nach Licht in der Finsternis ist so alt wie die Menschheit selbst. Die ersten Hinweise auf die bewusste Erzeugung von Feuer lassen sich bereits in der Steinzeit vor etwa 500.000 Jahren finden. Die Sonderausstellung „LIGHT MY FIRE – MENSCH MACHT FEUER“ beleuchtet aber nicht nur die kulturgeschichtliche Bedeutung von Feuer und Licht, sondern auch den Fortschritt, den diese mit sich gebracht haben.

Harburg von oben

28. April 2023 bis 28. April 2024
Einmal wie ein Vogel das alte Harburg von oben betrachten – das können die Besucher in der Ausstellung des Stadtmuseums Harburg, in der historische Luftaufnahmen gezeigt werden.

Brigitte Nolden: Alte Elbbrücke, 2023

Brigitte Nolden – Parallele Welten

31. Mai bis 8. September 2024
Aus Anlass des 80. Geburtstages der Hamburger Künstlerin Brigitte Nolden zeigt das Stadtmuseum Harburg eine große Retrospektive ihres Schaffens.

Veranstaltungen

Heute

Hausordnung

Für ein gutes Miteinander im Museum

Bitte bedenken Sie, dass Sie mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unsere Hausordnung akzeptieren. Wir möchten Ihnen Ihren Aufenthalt in unserem Haus so interessant, informativ und angenehm wie möglich gestalten, bitten Sie deshalb jedoch aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf andere Besucher:innen, aber auch zum Schutz der ausgestellten Objekte um die Einhaltung folgender Grundregeln:

  • Zutritt hat generell jedermann. Allerdings ist der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand nicht gestattet.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
  • Lehrkräfte und Begleitpersonen von Schulklassen sowie anderen Jugend- und Kindergruppen müssen aus versicherungstechnischen Gründen während der gesamten Zeit des Museumsbesuchs anwesend sein und die Gruppe ausreichend beaufsichtigen.
  • Besucher:innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiter:innen.
  • Bitte geben Sie größere Mäntel und Regenbekleidung an der Garderobe ab bzw. benutzen Sie die dafür vorhandenen Schließfächer. Weiterhin müssen Schirme, Stöcke und andere sperrige Gegenstände sowie Rucksäcke und Taschen über einer Größe von DIN A4 an der Garderobe abgegeben werden. Sie können sonst auch die dafür vorhandenen Schließfächer benutzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gehhilfen.
  • Bitte fotografieren und filmen Sie in den Ausstellungsräumen nur ohne Blitz und ohne Stativ. Die Aufnahmen dürfen ohne Rücksprache mit dem Museum nur für private Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitnahme von Tieren in das Museum ist nicht gestattet. Ausgenommen von der Regelung sind Blindenhunde.
  • Bitte berühren Sie keine Ausstellungsstücke, es sei denn, dies ist bei einzelnen Objekten ausdrücklich erlaubt.
  • Bitte nehmen Sie kein Essen oder Getränke in das Museum mit.
  • Aus Sicherheitsgründen darf im gesamten Haus nicht geraucht werden.
  • Die Bereiche des Museums sind überwiegend für Rollstuhlfahrer:innen zugänglich. Bitte erkundigen Sie sich beim Aufsichtspersonal, das Ihnen gern helfen wird.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Die Missachtung der Anweisungen kann zum Ausschluss vom Museumsbesuch führen.
  • Bei Störungen des Museumsbetriebes oder von Veranstaltungen behalten sich das Museumspersonal sowie die jeweiligen Veranstalter:innen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Besucher:innen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z. B. rassistische, sexistische, antisemitische, homophobe oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb des Museums im Sinne des Widmungszwecks stört oder eine Schädigung des Ansehens des Museums zu befürchten ist.