Hamburg von oben – Ein historischer Rundflug
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Sie haben Fragen zur Bodendenkmalpflege? Sie wollen bauen und wissen nicht, ob Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigen? Sie haben beim letzten Spaziergang einen archäologischen Fund entdeckt? Hier erhalten Sie eine fachgerechte Beratung.
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Erforschung, Erhaltung und Schutz – das Archäologische Museum Hamburg erfüllt in der Freien und Hansestadt Hamburg und im niedersächsischen Landkreis Harburg die gesetzlich definierten Aufgaben der Bodendenkmalpflege. Denkmalschutz ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe, die in der Kulturhoheit der Länder mit jeweils eigenen Gesetzgebungen liegt.
Bodendenkmale sind Hinterlassenschaften von Menschen der Vergangenheit von der Steinzeit bis in die jüngere Neuzeit. Das können beispielsweise Siedlungen, Befestigungen und Friedhöfe sein. In Hamburg und im Landkreis Harburg sind mehrere tausend Bodendenkmale bekannt. Dies ist aber nur die Spitze des Eisbergs, denn ein Großteil der archäologischen Fundstellen liegt unentdeckt unter Äckern, Wäldern oder moderner Bebauung verborgen.
Nur wenn erhebliche Belange gegen die Erhaltung sprechen, sind Baumaßnahmen im Bereich von Bodendenkmalen unter denkmalrechtlichen Auflagen zulässig. In diesen Fällen werden vor Beginn der Baumaßnahme durch das Archäologische Museum Hamburg Ausgrabungen durchgeführt, um Befunde und Funde fachgerecht zu dokumentieren und zu bergen.
Das Museum verfasst nicht nur Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen und erteilt Genehmigungen zu Abbruch- und Bauanträgen. Es führt auch Notbergungen und Ausgrabungen durch, wertet diese wissenschaftlich aus und archiviert die Dokumentation und die Funde in seinen Magazinen. Darüber hinaus inventarisiert das Museum neu entdeckte Bodendenkmale und pflegt das Ortsakten-, Plan- und Fotoarchiv zu den bekannten Bodendenkmalen.